Lieferantenkodex
Vorwort
Nachhaltigkeit hat bei uns eine lange Geschichte. Das Landesweingut Kloster Pforta geht auf das gleichnamige Zisterzienserkloster zurück, das 1137 vor den Toren Naumburgs gegründet wurde. Die Mönche prägten mit großem Verantwortungsbewusstsein eine vielfältige Kulturlandschaft, in deren Zentrum schon früh der Weinbau stand – zunächst für Liturgie und Versorgung, bald aber auch als bedeutendes Handelsgut.
Aus dieser Herkunft erwächst unsere besondere Verpflichtung: Wir wirtschaften mit Blick auf kommende Generationen, regional verankert und öffentlich verantwortlich. Nachhaltigkeit – ökologisch, sozial und ökonomisch – ist integraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie.
Ein zukunftsfähiges Weingut beginnt nicht erst im Weinberg oder im Keller, sondern bereits bei der Auswahl unserer Lieferanten und Dienstleister. Deshalb gelten für alle Unternehmen, mit denen wir zusammenarbeiten, verbindliche Standards, die wir in diesem Lieferantenkodex festgelegt haben.
Dieser Kodex ist Teil unserer Einkaufsbedingungen. Er entfaltet Gültigkeit durch die Aufnahme in unsere Beschaffungsprozesse und gilt auch ohne ausdrückliche Zustimmung durch den Lieferanten. Durch die fortgesetzte Zusammenarbeit erkennen unsere Partner die Geltung dieses Kodex an.
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die hier beschriebenen Grundsätze einhalten und sich nach besten Kräften bemühen, diese auch innerhalb ihrer eigenen Lieferketten zu fördern.
1. Geltungsbereich
Dieser Kodex gilt für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Landesweingut Kloster Pforta und seinen Lieferanten oder Dienstleistern – unabhängig von deren Rechtsform, Standort oder Branche.
Ausnahmen vom Geltungsbereich können ausschließlich dann erfolgen, wenn eine Zusammenarbeit
- eindeutig einmalig ist und
- einen monatlichen Nettowert unter 1.000 € nicht überschreitet.
In diesen Fällen behalten wir uns die Anwendung des Kodex im Einzelfall vor.
2. Unsere Erwartungen an Lieferanten
Das Landesweingut Kloster Pforta erwartet von seinen Lieferanten und Dienstleistern die Einhaltung verbindlicher Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). Wir bevorzugen Partner, die Nachhaltigkeit aktiv umsetzen und bereit sind, ihre Prozesse kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Die folgenden Anforderungen sind Maßstab für unsere Zusammenarbeit. Sie gelten unabhängig davon, ob der Lieferant in Deutschland oder im Ausland tätig ist. Sie bilden die Grundlage für sämtliche Geschäftsbeziehung–e onb Kauf-, Werk-, Miet-, Dienstleistungs- oder sonstige Verträge.
Wir erwarten Transparenz, Gesprächsbereitschaft und nachweisbares Engagement in den folgenden Bereichen:
2.1 Ökologische Verantwortung
2.1.1 Einhaltung gesetzlicher Umweltvorgaben
Lieferanten erfüllen sämtliche geltenden Umweltgesetze und branchenspezifischen Anforderungen – national wie international. Alle erforderlichen Genehmigungen, Registrierungen und Nachweise müssen vorliegen, aktuell sein und eingehalten werden.
2.1.2 Ressourcenschonung und Klimaschutz
Wir erwarten einen effizienten Umgang mit Wasser, Energie und Rohstoffen. Emissionen – insbesondere Treibhausgase, Lärm oder Luftverunreinigung sind zu erfassen und, soweit möglich, zu reduzieren. Die Nutzung erneuerbarer Energien und klimafreundlicher Technologien wird begrüßt.
2.1.3 Abfallmanagement und Gefahrstoffe
Abfälle, Chemikalien und gefährliche Stoffe sind sachgerecht zu lagern, zu entsorgen oder möglichst zu recyceln. Der Einsatz umweltschädlicher Substanzen ist zu minimieren. Umwelt- und Gesundheitsvorschriften sind strikt einzuhalten.
2.1.4 Bodenschutz und Biodiversität
Insbesondere bei Tätigkeiten im landwirtschaftlichen Umfeld erwarten wir Maßnahmen zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und zur Förderung der Artenvielfalt. Eingriffe in sensible Ökosysteme sind zu vermeiden oder durch geeignete Schutzmaßnahmen auszugleichen.
2.1.5 Nachhaltige Innovationen
Wir begrüßen die Entwicklung und Anwendung umweltfreundlicher Verfahren, Materialien und Produkte. Nachhaltigkeit soll bereits in Planung, Beschaffung und Produktion mitgedacht werden.
2.2 Soziale Verantwortung
2.2.1 Achtung der Menschenrechte
Lieferanten achten die international anerkannten Menschenrechte. Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder andere Formen ausbeuterischer Beschäftigung sind ausgeschlossen.
2.2.2 Faire Arbeitsbedingungen
Vergütung, Arbeitszeiten, Überstundenregelungen und Urlaub richten sich mindestens nach den gesetzlichen oder tariflichen Standards. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind unzulässig. Ruhezeiten und Arbeitsschutz sind verbindlich einzuhalten.
2.2.3 Vereinigungsfreiheit und Schutz vor Diskriminierung
Beschäftigte dürfen sich gewerkschaftlich organisieren und kollektiv verhandeln. Diskriminierung – z. B. aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter oder sexueller Orientierung – ist untersagt. Ein respektvolles, belästigungsfreies Arbeitsumfeld ist sicherzustellen.
2.2.4 Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
Ein sicheres, hygienisches Arbeitsumfeld muss gewährleistet sein. Beschäftigte sind regelmäßig zu Gesundheits und Sicherheitsrisiken zu schulen. Schutzmaßnahmen bei gefährlichen Tätigkeiten sind zwingend.
2.2.5 Schutz von Gemeinschaften und Umweltressourcen
Geschäftstätigkeiten dürfen nicht zu Entzug oder Verschmutzung von Land, Wasser oder anderen natürlichen Lebensgrundlagen führen. Rechte lokaler Gemeinschaften sind zu achten.
2.2.6 Interne Beschwerdemechanismen
Lieferanten stellen ihren Beschäftigten sichere und vertrauliche Wege zur Verfügung, um Missstände oder Verstöße melden zu können ohne Angst vor Repressalien.
2.3 Ethisches Verhalten und Unternehmensführung
2.3.1 Gesetzestreue und Integrität
Lieferanten halten alle geltenden Gesetze insbesondere im Bereich Produktsicherheit, Lebensmittelsicherheit, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Auch Regeln zur Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung sind zu beachten.
2.3.2 Korruptionsprävention
Bestechung, Vorteilsgewährung und andere unlautere Geschäftspraktiken sind untersagt. Geschenke oder Einladungen dürfen nur in angemessenem Rahmen erfolgen. Interne Schulungen zur Korruptionsprävention werden erwartet.
2.3.3 Fairer Wettbewerb
Wettbewerbs- und Kartellgesetze sind einzuhalten. Preisabsprachen oder wettbewerbsverzerrende Vereinbarungen sind verboten.
2.3.4 Interessenkonflikte
Persönliche oder wirtschaftliche Interessen, die Einfluss auf die Zusammenarbeit mit unserem Weingut haben könnten, sind offenzulegen. Entscheidungen sind stets sachlich und transparent zu treffen.
2.3.5 Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene und betriebliche Daten sind gemäß geltender Datenschutzgesetze zu schützen. Vertrauliche Informationen dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden.
2.3.6 Schutz geistigen Eigentums
Marken, Patente, Urheberrechte und andere immaterielle Werte des Weinguts und seiner Partner sind zu respektieren.
2.3.7 Qualitäts- und Produktsicherheit
Lieferanten stellen die Qualität und Sicherheit ihrer Produkte durch geeignete Systeme sicher – auch in der Vorstufe. Rückverfolgbarkeit, Authentizität und Einhaltung gesetzlicher Standards sind unverzichtbar.
2.3.8 Transparenz in der Lieferkette
Wir erwarten auf Anfrage Auskunft über Herkunft, Zusammensetzung und Herstellung eingesetzter Produkte. Der Lieferant bemüht sich, diese Standards auch bei seinen eigenen Zulieferern durchzusetzen.
2.3.9 Nachhaltige Beschaffung
Materialien und Dienstleistungen werden nach ökologischen und sozialen Kriterien ausgewählt. Die Lieferanten pflegen langfristige, faire Partnerschaften mit klarer Nachhaltigkeitsorientierung.
2.3.10 Kommunikation und Offenheit
Die Inhalte dieses Kodex sind den Beschäftigten des Lieferanten bekannt zu machen. Auf Wunsch berichtet der Lieferant über seine Maßnahmen zur Umsetzung und Weiterentwicklung. Eine transparente, ehrliche Kommunikation wird erwartet – irreführende Angaben sind unzulässig.
3. Umsetzung, Kontrolle und Konsequenzen
Wir erwarten von allen Lieferanten, dass sie die in diesem Kodex festgelegten Grundsätze aktiv umsetzen und eigenverantwortlich geeignete Maßnahmen zur Einhaltung ergreifen. Bei Hinweisen auf Verstöße bitten wir um eine offene Mitteilung und das Bemühen um Abhilfe.
Wir behalten uns vor, in begründeten Fällen einzelne Aspekte dieses Kodex stichprobenartig oder anlassbezogen zu überprüfen – auch vor Ort oder durch beauftragte Dritte.
Sollten schwerwiegende oder wiederholte Verstöße festgestellt werden, behalten wir uns geeignete Maßnahmen vor – bis hin zur Einschränkung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung. Dies gilt auch dann, wenn ein Lieferant keine Bereitschaft zeigt, erkannte Missstände zu beheben oder Verbesserungen anzustreben.
4. Veröffentlichung und Weitergabe
Der Lieferantenkodex ist Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie und öffentlich einsehbar auf www.kloster-pforta.de. Wir fordern unsere Geschäftspartner auf, die Inhalte dieses Kodex intern an Mitarbeiter und relevante Subunternehmen weiterzugeben und auch innerhalb der eigenen Lieferkette auf vergleichbare Standards hinzuwirken.
Hinweis zur Sprachform
Im gesamten Text wurde zur besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich sind damit stets alle Geschlechter gleichermaßen gemeint. Die gewählte Formulierung dient allein der sprachlichen Vereinfachung und stellt keine Wertung oder Benachteiligung dar.
